Auto-Tönungsfolien in Deutschland sind nur für die Montage an den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe bei gleichzeitigem Vorhandensein eines Außenspiegels an der Beifahrerseite zulässig. Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung oder der Gummidichtung ist unzulässig. Typ und Prüfzeichen der verwendeten Folie muss gut lesbar und dauerhaft an jeder am Fahrzeug verklebten Folie vorhanden sein. Beachten Sie die Hinweise der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG). Die ABG Urkunde ist im Fahrzeug mitzuführen. Ist eine 3. Bremsleuchte vorhanden, darf diese nicht mit einer Tönungsfolie bedeckt werden. Die Tönungsfolie ist daher entsprechend zuzuschneiden.Eine Abnahme oder Eintrag in die Papiere ist nicht erforderlich.Sollte die allgemeine Bauartgenehmigung nicht mehr in ihrem Besitz sein, können Sie diese hier mit der ABG Nummer suchen.
Die ABG Nummern in Deutschland beginnen mit D~5XXX und sind genau 4 Ziffern lang. Sie finden diese oft im unteren Bereich Ihrer Scheibenfolie (ca. alle 50cm eine Nummer).Bitte beachten Sie, dass in anderen Ländern andere Vorschriften gelten können. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die in Ihrem Land zuständigen Behörden.